Kinderschutzinitiative Nidwalden / Abstimmung am 26. November 2023
Begründung

Für die Gesundheit von Kindern sind die Eltern verantwortlich. Die Kinderschutzinitiative fordert bei Einführung von gesunheitsbezogenen Massnahmen an Schulen das Einverständnis der Eltern bzw. bei entsprechender Urteilsfähigkeit dasjenige der Kinder.

Konkret soll das Bildungsgesetz folgendermassen geändert werden:
Medizinische und andere gesundheitsbezogene Massnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Schülerinnen und Schüler. Bei fehlender Urteilsfähigkeit ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Diese sind in jedem Fall vorgängig über die Anordnung zu informieren. Eine fehlende Zustimmung darf zu keiner Benachteiligung führen.