
Die Unterschriftensammlung ist abgeschlossen. Die Initiative wurde am 19. Dezember 2022 mit 438 beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Wir bedanken uns bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern sowie unseren Partnerorganisationen für ihre Unterstützung in der Unterschriftensammlung der Kinderschutzinitiative Nidwalden.
Die unterzeichneten Stimmberechtigten reichen gestützt auf Art. 54 Abs. 4 Ziff. 3 der Kantonsverfassung des Kantons Nidwalden die folgende ausgearbeitete Vorlage ein, die im Amtsblatt vom 26. Oktober 2022 veröffentlicht wurde:
Das Gesetz über das Bildungswesen vom 17. April 2002 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3:
3 Medizinische und andere gesundheitsbezogene Massnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Schülerinnen und Schüler. Bei fehlender Urteilsfähigkeit ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Diese sind in jedem Fall vorgängig über die Anordnung zu informieren. Eine fehlende Zustimmung darf zu keiner Benachteiligung führen.